Mardervergrämung

Marder fallen unter das Tierschutzgesetz und können daher nur außerhalb der Schonzeit(ca. 4 Monate) gefangen werden.

In der restlichen Zeit kann man nur vergrämen was bedeutet ausgelegte Geruchs- und Kontaktstoffe haften am Fell an,

durch das Putzen des Tierfelles und Aufnahme des bitteren Geruchs- und Geschmacksstoffs gewöhnt man den Marder weg.